Die Wasserrahmenrichtlinie der EU
Nach der EU-WRRL sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die wichtigsten Fließgewässer in einen guten Zustand oder, wenn sie durch den Menschen erheblich verändert worden sind, zu einem guten Potenzial zu entwickeln. Nach umfangreichen Vorarbeiten in den vergangenen Jahren hat sich das Land NRW entschlossen, in landesweit ca. 80 Gebietskooperationen sog. Umsetzungsfahrpläne zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der EU aufstellen zu lassen. Diese Fahrpläne sollen in einer weitgehend standardisierten Form bis Ende März 2012 dem Land vorgelegt werden.
Folgende Umsetzungsfahrpläne wurden von NZO-GmbH bearbeitet:
- mittlere Ruhr (im Auftrag der Bezirksregierung Arnsberg)
- Lippe zwischen Lippborg und Lünen (im Auftrag der Bezirksregierung Arnsberg)
- Lippeschlauch zwischen Kreisgrenze Paderborn und Lippborg (im Auftrag der Bezirksregierung Arnsberg)
- oberes Lippe- und Emseinzugsgebiet im Kreis Paderborn (im Auftrag des Wasserverbandes Obere Lippe und der Bezirksregierung Detmold)
- Einzugsgebiet der Alme im Kreis Paderborn (im Auftrag des Wasserverbandes Obere Lippe)
- Gewässersystem der kreisfreien Stadt Bielefeld (im Auftrag der Stadt Bielefeld)
Darüber hinaus beteiligt sich die NZO-GmbH an der öffentlichen Diskussion und dem Erfahrungsaustausch rund um die EU-WRRL, wie zum Beispiel beim Symposium der DWA 2013 in Oberhausen.